Björn Höcke, ein Politiker der AfD, wurde vor dem Landgericht in Halle zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er in einer Rede eine verbotene Parole der SA verwendet hatte. Das Gericht verhängte gegen ihn 100 Tagessätze zu je 130 Euro. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe und eine Geldstrafe von 10.000 Euro gefordert. Alle drei Verteidiger von Höcke haben Revision eingelegt, und so ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig. Der Fall liegt nun beim Bundesgerichtshof, der über die Entscheidung befinden wird.
Alle Verteidiger im Höcke-Prozess legen Revision ein
Tipp der Redaktion
Miriam Weber
Miriam Weber ist eine aufstrebende Journalistin, die mit ihrer kreativen Herangehensweise und ihrem Interesse an gesellschaftlichen Themen neue Perspektiven eröffnet.
Vorheriger Artikel
Nächster Artikel