Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger spielte eine wichtige Rolle bei den fragwürdigen Cum-Ex-Geschäften. Er wurde zu insgesamt über acht Jahren Haft verurteilt. Das Gericht ordnete die Einziehung von 1.1 Millionen Euro als Taterträge an. Die rechtskräftigen Strafverfahren gegen Berger beziehen sich auf seine Beteiligung am Cum-Ex-Skandal. Gleichzeitig laufen am Landgericht Bonn weitere Verfahren gegen weitere Beteiligte des Cum-Ex-Skandals.
Nach der Bestätigung des zweiten Urteils durch den Bundesgerichtshof wird Berger voraussichtlich mehr als acht Jahre im Gefängnis verbringen. Für die Cum-Ex-Beteiligten stehen weitere Prozesse und Gerichtsverfahren an, die am Landgericht Bonn weitergeführt werden.