Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf verschiedene Gesetzesvorhaben geeinigt, darunter die Sanierung des Schienennetzes und Reformen im Straßenverkehrsrecht. Es wurden wichtige Änderungen beschlossen, die Auswirkungen auf die Infrastruktur und den Verkehr haben.
Im Detail umfasst die Einigung die Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes zur Kostenbeteiligung an Unterhaltung und Instandhaltung des Schienennetzes. Es wurde die geplante Generalsanierung wichtiger Bahnstrecken bis 2030 beschlossen und ein Änderungsvorschlag zur Kostenverteilung beim Schienenersatzverkehr unterbreitet.
Des Weiteren erhalten Städte und Gemeinden neuen Spielraum im Straßenverkehrsgesetz. Die Nutzung von Videokonferenztechnik in Gerichtsverfahren wird erleichtert und es wird ein einheitliches elektronisches Konto für Verwaltungsdienstleistungen eingeführt.
Die Einigungen im Vermittlungsausschuss bedeuten wichtige Fortschritte im Bereich der Infrastruktur, Verkehrssicherheit und Digitalisierung der Verwaltung. Die beschlossenen Gesetzesänderungen sollen zu einer besseren Pünktlichkeit im Schienenverkehr, mehr Sicherheit im Straßenverkehr und einer effizienteren Verwaltungsabwicklung führen.