Ein kürzlich veröffentlichter EU-Bericht der Grundrechteagentur der Europäischen Union deckt besorgniserregende Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen auf. Die Untersuchung zeigt auf, dass Grenzschützer mutmaßliche Misshandlungen gegenüber Migranten und Flüchtlingen begehen und unterlassene Hilfeleistung praktizieren – jedoch selten dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Im Zeitraum zwischen 2020 und 2023 wurden in 16 Ländern insgesamt 118 disziplinäre Untersuchungen gegen Grenzbeamte eingeleitet. Überraschenderweise führten nur 8 dieser Fälle zu bekannten Strafmaßnahmen, wovon je 4 in Kroatien und Ungarn verzeichnet sind. Trotz mindestens 84 strafrechtlicher Untersuchungen gegen Grenzschützer gab es lediglich 3 Verurteilungen.
Die Forderungen der FRA (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte) an die EU-Staaten sind klar und deutlich. Es wird mehr Transparenz gefordert, Opfer sollen aktiv in die Ermittlungen einbezogen werden und der Zugriff auf GPS- und Handydaten von Beamten ist ein entscheidender Schritt, um Rechtsverstößen effektiv entgegenzutreten.
Die FRA ruft die EU-Staaten zu einem verantwortungsvollen Umgang mit den Grenzschutzaktivitäten auf und betont die Notwendigkeit, die Rechte und die Würde aller Personen an den EU-Außengrenzen zu respektieren. Es ist von höchster Bedeutung, dass die Straflosigkeit gegenüber Menschenrechtsverletzungen an den Grenzen ein Ende findet, um eine gerechte und humane Behandlung sicherzustellen.