Die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, fordert zum 75. Jahrestag des Grundgesetzes eine explizite Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung. Sie betont die Bedeutung der Kinderrechte und sieht darin eine gesamtgesellschaftliche Relevanz.
Bislang haben Kinderrechte noch keinen Verfassungsrang. Die Missbrauchsbeauftragte betont den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalterfahrungen und weist auf den Koalitionsvertrag zur Verankerung der Kinderrechte hin. Allerdings gibt es parlamentarische Hürden für die Verankerung im Grundgesetz.
Die explizite Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz wird als notwendig erachtet, um die Perspektive von Kindern stets in den Mittelpunkt von Entscheidungen zu stellen. Gleichzeitig wird auf die politischen Herausforderungen und das Versagen der Vorgängerregierung in diesem Bereich hingewiesen.