Durch ein Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf könnte die EU die iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation einstufen. Dies würde eine langjährige Forderung Israels erfüllen und zu einer Verschärfung der Beziehungen zwischen der EU und dem Iran führen.
Deutschland und weitere EU-Staaten erwägen eine Einstufung der Revolutionsgarden als Terrororganisation auf der Grundlage des Düsseldorfer Urteils. Das Urteil bezieht sich auf einen versuchten Brandanschlag auf eine Synagoge und könnte eine EU-Terror-Listung der Revolutionsgarden ermöglichen. Die Einstufung als Terrororganisation wird von Israel seit langem gefordert, insbesondere nach einem Angriff im April. Bisher war eine Terror-Listung aufgrund rechtlicher Hürden in der EU nicht möglich. Die deutsche Außenministerin befürwortet die Listung, jedoch ist die Mehrheit der Mitgliedstaaten noch ungewiss. Der EU-Außenbeauftragte galt bisher als Gegner der Einstufung, da er den Iran zum Festhalten am Nuklearabkommen bewegen will. Eine Terror-Listung der Revolutionsgarden gilt als symbolischer Schritt, da bereits EU-Sanktionen gegen sie bestehen.
Die mögliche Einstufung der iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation hat das Potenzial, die Beziehungen zwischen der EU und dem Iran zu beeinflussen und könnte eine Verschärfung der internationalen Konflikte zur Folge haben.