Samstag, 16.11.2024

BGH stärkt Verbraucher: Auch online sind Mogelpackungen verboten

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Alexander Braun
Alexander Braun
Alexander Braun ist ein erfahrener Journalist mit einem scharfen Blick für lokale Ereignisse und gesellschaftliche Trends.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einem wegweisenden Urteil den Verbraucherschutz gestärkt und klargestellt, dass eine Produktverpackung, die nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt ist, als unerlaubte Mogelpackung gilt, unabhängig davon, ob sie im Ladenregal oder online verkauft wird.

Die Problematik von Verpackungen, die mehr Inhalt vortäuschen als tatsächlich enthalten ist, war Gegenstand des Urteils. Unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung und des Verbraucherschutzes entschied der BGH, dass Verpackungen, die Verbraucher in die Irre führen, nach deutschem Recht verboten sind.

Ein konkretes Beispiel, das in dem Urteil diskutiert wurde, war die Werbung von L’Oréal. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisierte, dass eine Tube des Kosmetikherstellers nahezu vollständig befüllt suggerierte, obwohl sie nur zu etwa zwei Dritteln gefüllt war. Der BGH stärkte die Position der Verbraucher und verurteilte L’Oréal zur Unterlassung.

Diese Entscheidung sendet ein klares Signal für den Verbraucherschutz und setzt Maßnahmen zur Reduzierung von Verpackungsmüll um. In diesem Zusammenhang sieht die neue Verpackungsverordnung der EU vor, dass Hersteller das Gewicht und Volumen von Verpackungen minimieren, um Verpackungsmüll zu reduzieren.

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