Donnerstag, 10.10.2024

Mindestzuckergehalt für Limonaden aufgehoben

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Alexander Braun
Alexander Braun
Alexander Braun ist ein erfahrener Journalist mit einem scharfen Blick für lokale Ereignisse und gesellschaftliche Trends.

Der Getr\u00e4nkehersteller Lemonaid hat sich erfolgreich f\u00fcr eine \u00c4nderung der Leits\u00e4tze f\u00fcr Limonaden eingesetzt, sodass Produkte auch mit weniger als sieben Prozent Zucker als Limonade bezeichnet werden d\u00fcrfen. Diese \u00c4nderung bezieht sich auf die Menge an Zucker, die erforderlich ist, um ein Getr\u00e4nk als Limonade zu kennzeichnen. Bisher war ein Mindestzuckergehalt von sieben Prozent vorgeschrieben, aber Lemonaid hat es geschafft, diese Regelung zu \u00e4ndern und die Bezeichnung \textit{Limonade} auch f\u00fcr Getr\u00e4nke mit weniger als sieben Prozent Zucker zu erlauben.

Dieser Erfolg ist das Ergebnis eines langj\u00e4hrigen Streits zwischen Lemonaid und den Lebensmittelkontrolleuren. Lemonaid argumentierte, dass ein hoher Zuckergehalt nicht mit ihrem gesunden und nat\u00fcrlichen Image vereinbar sei und dass sie ihre Limonaden k\u00fcnftig auch mit weniger Zucker anbieten wollten. Die Hamburger Gesundheitsbeh\u00f6rde hat Lemonaid in diesem Streit unterst\u00fctzt und sich f\u00fcr eine \u00c4nderung der Leits\u00e4tze eingesetzt. Diese Unterst\u00fctzung war ein bedeutender Schritt f\u00fcr Lemonaid und half dabei, die Regelung zu \u00e4ndern.

Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer von Lemonaid \u00e4u\u00dfterte sich zu dieser \u00c4nderung und betonte die Wichtigkeit, dass ges\u00fcndere Produkte auch als Limonaden bezeichnet werden k\u00f6nnen. Er sieht die \u00c4nderung der Leits\u00e4tze als einen Meilenstein und hofft, dass sie auch Auswirkungen auf die Bezeichnung von Limonaden in Zukunft haben wird.

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